| Neues Urteil zu dentinadhäsiven Füllungen |
| Dienstag, 27. April 2010 um 12:20 Uhr |
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein aktuelles Urteil zum Dauer-Thema dentinadhäsive Composite-Füllungen gefällt. Demnach sind diese bis zum Faktor 2,3 voll beihilfefähig. Andere Urteile hatten den abrechnungsfähigen Faktor auf 1,5 begrenzt. Lesen Sie das Urteil vom 28.01.10 im Forum: Urteil AZ 10 S 2528/08 |
