BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR MCZAHN

Sie wollten den Markt für Zahnersatz mit Billigangeboten neu aufrollen. „Zahnersatz zum Nulltarif“ war die Geschäftsidee und bescherte der McZahn AG von Beginn an große mediale Aufmerksamkeit. Doch schon zwei Jahre später, 2008, war die Firma insolvent und kam aus den Negativschlagzeilen nicht mehr heraus: Bilanzbetrug, Fälschung und Insolvenzverschleppung wurden dem Zahnersatz-Discounter vorgeworfen. Und auch nachdem sich der Hauptangeklagte Werner Brandenbusch vergangenes Jahr das Leben genommen hatte, gingen die Ermittlungen weiter. Nun wurde vor dem Krefelder Amtsgericht das Urteil gegen einen der Mitbegründer von McZahn gefällt …

 

Achtzehn Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil für Zahnarzt Dr. Oliver Desch. Hinzu kommen 500 Stunden gemeinnützige Arbeit, die der 42jährige abzuleisten hat. Desch waren gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Untreue in mehreren Fällen zur Last gelegt worden. Da auf weitere Rechtsmittel verzichtet wird, ist das Urteil rechtskräftig. „Ein mildes Urteil“ in einem „fairen“ Prozess finden viele Sachverständige, wie etwa Carlheinz Swacyna, der den Prozess für DZW (Bericht s. Ausgabe 33-34/11) beobachtete.

2006 hatte der Verurteilte die MCZahn-AG mit drei weiteren Vorstandsmitgliedern gegründet. Als Zahnarzt sollte er das medizinische Know-How in die Firma einbringen. Über kostengünstigen Zahnersatz aus China und mit Hilfe eines Franchise-Systems sollten bis 2009 über 400 Praxen in Deutschlands erstem Dental-Discounter eingebunden sein. Doch mehr als acht wurden es nie. 2008 kam es zur richterlich angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräume und zur Insolvenzabwicklung von McZahn.

Von Beginn an litt die Firma unter chronischer Kapitalunterversorgung. Mitverantwortlich dafür zeichnet sich auch Oliver Desch. Zwar hatte der Zahnmediziner einerseits als Vorstandsmitglied auf sein Gehalt verzichtet und die Überschüsse seiner Praxis in die Firma gesteckt. So griff er andererseits jedoch vielfach für private Zwecke in die Kasse des jungen Unternehmens. McZahn-Gelder kamen etwa für Desch´s Nobelhochzeit auf oder für den edlen Leasingwagen seines Vaters. Die Umleitung von Firmengeldern auf das Privatkonto gingen auch dann noch weiter, als das Unternehmen längst haltlos auf die Insolvenz zuschlitterte. Weil Desch zudem weiterhin Rechnungen und Gehälter zahlte, sollen aus der Insolvenzmasse rund 120000 Euro verloren gegangen sein.

Auch Urkundenfälschung und handfester Betrug werden dem Verurteilten zur Last gelegt: Um nämlich darzulegen, dass der chinesische Zahnersatz deutschen Anforderungen entspricht, mussten der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein sogenannte„Konformitätserklärungen“ vorgelegt werden. Doch diese wurden kurzerhand gefälscht, ein Sachverständiger nur in wenigen Fällen hinzugezogen.

Während des Verfahrens zeigte sich der Angeklagte durchweg geständig und kooperativ. Gleichzeitig entschuldigte er sich auch in Richtung der Investoren. Dies und auch Tatsache, dass Desch nicht vorbestraft ist, führten zu der relativ milden Strafe auf Bewährung, wie das Gericht erklärte. Doch was noch bleibt, ist die Schadenssumme: 850000 Euro – auch dafür muss der Verurteilte gerade stehen.

Quellen: DZW 33-34/1; wznewsline 16.August 2011; rp-online 16.08.11, Foto Pressemitteilung McZahn