Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein aktuelles Urteil zum Dauer-Thema dentinadhäsive Composite-Füllungen gefällt. Demnach sind diese bis zum Faktor 2,3 voll beihilfefähig. Andere Urteile hatten den abrechnungsfähigen Faktor auf 1,5 begrenzt.
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