NEUES URTEIL ZU DENTINADHÄSIVEN FÜLLUNGEN

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein aktuelles Urteil zum Dauer-Thema dentinadhäsive Composite-Füllungen gefällt. Demnach sind diese bis zum Faktor 2,3 voll beihilfefähig. Andere Urteile hatten den abrechnungsfähigen Faktor auf 1,5 begrenzt.

Lesen Sie das Urteil vom 28.01.10 im Forum:   Urteil AZ 10 S 2528/08