VERGLEICH GOZ ALT/NEU

Die neue GOZ/neu soll nun ab 01.01.2012 die alte, seit 23 Jahren bestehende GOZ/alt ablösen. Nach 23 Jahren wäre eigentlich zumindest ein Inflationsausgleich zu erwarten gewesen. In einigen Bereichen, wie z. B. im Bereich der Compositefüllungen, dem „täglich Brot der Zahnärzte“, kommt es jedoch durch die Abschaffung der Analogberechnung (GOZ 2150-217) sogar zu massiven Einnahmeausfällen.

Tabellarische Gegenüberstellung von alter und neuer GOZ

Stellungnahme der LZK Rheinland-Pfalz: GOZ 2012- kein Fortschritt