Abmahnungswelle wegen Google Fonts

In letzter Zeit werden immer häufiger Zahnarztpraxen abgemahnt, weil sie Google Fonts in nicht datenschutzkonformer Weise auf ihrer Internetseite eingebunden haben. Hierbei handelt es sich um Massenabmahnungen, welche auf die Datenschutz-Grundverordnung gestützt werden und einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob und in welcher Form Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite verwenden.


 

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1.400 von Google bereitgestellten Schriftarten (im englischen: fonts). Diese Schriftarten sind frei verfügbar und können sowohl remote als auch lokal verwendet werden.

Eine remote Google Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten (IP-Adresse des Besuchers der Internetseite) der Webseiten-Besucher an den Server von Google in den USA. Eine solche Weitergabe der IP-Adresse bedarf nach einem Urteil des LG München (Az.: 3 O 17493/20) einer ausdrücklichen Zustimmung des Besuchers.

Nur eine lokale Nutzung, also ohne Anbindung an den Server von Google, ist datenschutzrechtlich unbedenklich und bedarf auch keiner Zustimmung des Besuchers der Internetseite. Diese Lösung sollte, soweit Google Fonts genutzt werden, präferiert werden.

Prüfen Sie, ob und in welcher Form Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite verwenden und soweit eine remote Einbindung von Google Fonts besteht, stellen sie diese zeitnah auf eine lokale Nutzung um. Eine Überprüfung Ihrer Webseite können Sie durch Eingabe der Adresse ihrer Internetseite unter folgendem Link vornehmen:
Google-Fonts-Checker | SICHER3

Quelle: Landeszahnärztekammer BW