ERNEUERUNG EINER SEMIPERMANENTEN SCHIENE
Altbekannt ist die Position GOZ 707 für die semipermanente Schienung. Mit je 11,63 Euro ist sie freilich relativ schlecht vergütet. Bei der Erneuerung muss jedoch zuvor in der Regel noch das alte Schienenmaterial entfernt werden.
Hier kommt nun die Position Ä2702 zum Tragen:
„Wiederanbringen einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten -, je Kiefer“. Diese ist mit 40,23 Euro deutlich besser vergütet.
Ansetzbare Positionen, wenn ein Patient im Notdienst mit einer gelockerten Schiene kommt:
Ä1 | 10,72 Euro |
Ä5 | 10,72 Euro |
Ä2702 je Kiefer | 40,23 Euro |
405 je Zahn | 1,40 Euro |
707 je Interdentalraum | 11,63 Euro |
Eurobeträge bei Faktor 2,3. Hinzu kommen noch das Material für die Schienung (Composite) und eventuell die Anwendung von Pulverstrahl (MuA).