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Implantation und Bisphosphonate
Die Implantationen bei Patienten mit Bisphosphonate-Therapie gilt immer noch als Risikoeingriff. Wie man sich genau verhalten sollte, haben jetzt die DGI und die DGZMK in ihrer neuesten Leitlinie festgelegt.
Leitlinie abrufen unter:
Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva (inkl. Bisphosphonate)
Quelle: DGI, DGZMK
Foto: zahnarzt-forum.info
10 Jahre Zahnarzt-Forum.info
Es war ein trüber, nebliger Novembertag wie jeder andere auch. Und doch war der 3. November 2005 etwas ganz Besonderes: An diesem Tag loggte sich das zahnarzt-forum.info zum ersten Mal in das weltumspannende Computernetzwerk ein. Zunächst war nur eine Kommunikation zwischen den beiden Administratoren möglich, zwischen Dr. Frank Exner, ganz im Süden Deutschlands und Dr. Frank Leinenbach, ganz im Norden der Republik .
Kein Wunder, waren sie doch zu diesem Zeitpunkt noch die einzigen Mitglieder des neuen Mediums …
Dieser Zustand war jedoch nicht von langer Dauer. Rasch „sprach“ sich das neue Angebot virtuell in der Szene herum. Und in den kommenden Tagen sahen sich die Administratoren einem Ansturm von Zahnärzten gegenüber, die alle dabei sein wollten. Innerhalb der ersten vier Wochen waren so bereits 700 Kollegen angemeldet.
Übrigens, facebook ging gerade mal ein Jahr zuvor ans Netz. Auch wenn man dies in Europa erst viel später registrierte. Ein Vergleich zahnarzt-forum versus facebook, mit seinen heute über 1,5 Milliarden Usern ist natürlich nicht statthaft. Auch wenn man schon neidisch werden könnte … Nein, beim zahnarzt-forum.info steht und stand Qualität immer an erster Stelle. Quantität war nie unser Ziel. Aus diesem Grund wird beim zahnarzt-forum.info auch sorgsam darauf geachtet, dass ausschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte Zutritt erhalten. Nur so ist ein entspannter und fachlich hochstehender Austausch unter Kollegen möglich.
Dennoch ist für viele Kolleginnen und Kollegen mehr daraus geworden als nur eine reine Info-Plattform: Ein kleiner Blick aus den eigenen vier Praxiswänden hinaus, manchmal mit einem zwinkernden Auge, mit einem Scherz vereint, aber auch mit gelegentlichem Trost und Rat für den Kollegen oder die Kollegin am anderen Ende der Republik, in Österreich oder in der Schweiz – eben gemäß unserem Motto „never practice alone again!“.
Wir danken allen unseren Usern und wünschen zudem noch einen wohlverdienten besinnlichen Jahresausklang!
Das Administatoren-Team
Zahnärzte leben gefährlich
Wer es schon immer ahnte – jetzt ist es amtlich, zumindest in Amerika: Der Job des Zahnarztes und seines medizinischen Fachpersonals ist einem besonders hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Dentisten leben einer Studie zufolge gefährlicher als etwa Aufzugsmonteure, Bergbau-Maschinisten oder Thanatologen (Einbalsamierer in Bestattungsunternehmen) …
… Dies ergab zumindest eine großangelegte amerikanische Datenanalyse von 974 Berufsgruppen. Demnach rangieren Zahnärzte in Punkto Gesundheitsgefahren auf Rang eins – dicht gefolgt von Flugbegleitern, Anästhesisten und Veterinären.
Um ein Ranking der potentiell ungesündesten Jobs von Amerika aufzustellen, hat der „Business Insider“ die Daten einer großen Jobplattform (Occupational Information Network) einer aufwändigen Analyse unterzogen. Sechs Gesundheitsrisiken in 974 Berufsgruppen fanden hierbei besondere Beachtung: Die Potentielle Gefahrenlage durch Schadstoffstoffe, Ansteckung von Krankheiten, mögliche Strahlungsgefährdung, gefährliche Bedingungen, Risiken durch Verbrennungen und Verletzungen sowie die allgemeine Dauer des Sitzens bei der Ausübung eines Berufs.
Mehr über die Datenerhebung und die Ergebnisse des Berufe-Rankings erfahren Sie hier: http://uk.businessinsider.com/the-most-unhealthy-jobs-in-america-2015-11?r=US&IR=T
IPad und Kaffeemaschine für den Zahnarzt?
Wettbewerbszentrale warnt Dentalhandel vor Verstößen gegen das Zuwendungsverbot …
Das Landgericht Köln hat einen Hersteller von Dentalerzeugnissen zur Unterlassung verurteilt, der Zahnärzten beim Bezug von Dentalprodukten, etwa Implantaten, ein kostenloses iPad inklusive Software angeboten hatte (LG Köln, Urteil vom 22.05.2014, Az. 31 O 30/14). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung die Berufung beim Oberlandesgericht Köln zurücknahm. Dem Zahnarzt wurde das Angebot mit einer Beispielsrechnung schmackhaft gemacht, auf der der Listenpreis für die jeweiligen Dentalprodukte, für das iPad und einen Software-Gutschein aufgeführt worden waren. Der Endpreis stimmte aber exakt mit dem Preis für die Implantate überein, so dass im Ergebnis iPad und Software im Wert von über 1.000,00 € nicht berechnet wurden. Derartige Zuwendungen verbietet § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Die Vorschrift will eine unsachliche Beeinflussung des Abnehmers verhindern. Geschenke für Ärzte sind nur dann zulässig, wenn sie „zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind“. Das Unternehmen hatte sich auf diesen Ausnahmetatbestand berufen und vorgetragen, es handele sich bei dem iPad und der Software um Verkaufshilfen, bei denen die Werbung bzw. die Absatzförderung gegenüber den Patienten im Mittelpunkt stünde. Das Gericht sah das anders: Es wies darauf hin, dass es sich bei dem Tablet um einen hochwertigen Gebrauchsgegenstand im Wert von über 700,00 € handele, der ohne Weiteres auch außerhalb der Präsentation der Implantate gegenüber den Patienten einen erheblichen Nutzen biete.
Es handelt sich bei der Werbeaktion im Übrigen um keinen Einzelfall. Die Zugabe etwa eines iPhone 6 ist nicht unüblich. Häufig hat der Zahnarzt aber auch je nach Vorliebe und Bestellwert die Wahl zwischen Zalando- oder Douglas-Gutscheinen, einem Smartphone oder einer Kaffeemaschine. Aber auch einen Plüschteddy der Firma Steiff hat die Wettbewerbszentrale bereits als unzulässige Zugabe abgemahnt. Das Argument, der Teddy sei für die kleinen Patienten im Wartezimmer gedacht, überzeugte nicht. Denn die Werbegabe muss dazu bestimmt sein, im Rahmen der ärztlichen Behandlungstätigkeit Verwendung zu finden. In allen Fällen wurden Unterlassungserklärung abgegeben.
§ 7 Absatz 1 Satz 1 HWG verbietet im Übrigen nicht nur die Abgabe, sondern auch die Annahme seitens der Ärzte oder Zahnärzte. Angesichts der klaren Rechtslage und des jüngst vom Bundesjustizministerium vorgelegten Anti-Korruptionsgesetzes für das Gesundheitswesen rät die Wettbewerbszentrale nachdrücklich von derartigen Aktionen ab.
Text: www.wettbewerbszentrale.de
Danaher – Der neue dentale Gigant
Obwohl in Europa nur die Wenigsten die Danaher Corporation kennen, ist der Konzern kürzlich zum weltweit größten Dental-Konzern aufgestiegen. Damit hat er die bisherige Nummer 1, Dentsply, abgelöst hat. Dieser Wechsel an der Spitze wurde möglich, da der Danaher Konzern Ende 2014 den schweizer Implantat-Hersteller Nobel Biocare übernommen hat …
Zu den bekannteren Besitztümern von Danaher gehören Kerr und die ehemals schwäbische KAVO. Insgesamt verfügt der Mischkonzern über 400 (auch nicht dentale) Firmen weltweit und über mehr als 63.000 Mitarbeiter.
Mit der Nobel-Biocare-Übernahme durch Danaher hat sich zudem auch die Konsoldierungswelle der Implanthersteller weiter fortgesetzt. Die geschätzte Zahl von Implantatanbietern wird auf etwa 300 geschätzt. Zuletzt wurde die brasilianische Neodent von Straumann übernommen. Und die amerikanische Biomet 3i und Zimmer sind dabei zu fusionieren. Einige Implantatsysteme, wie Ankylos, Frialit und Astra wurden zuvor von Dentsply übernommen. Laut NZZ beherrschen damit die 5 größten Implantathersteller bereits fast drei Viertel des globalen Implantatmarkts.
Im Jahr 2014 waren die Marktführer Straumann, vor Nobel Biocare, Dentsply, Biomet 3i sowie Zimmer. Durch die jüngsten Übernahmen wird sich für das Jahr 2015 eine neue Konstellation ergeben. Mit im Spiel wird dann die Danaher Corporation sein.
Quellen: Moneycab, Wikipedia, NZZ

