PRAXISVERBOT FÜR RTL

Die Frau klagte über Stress und verlangte eine Therapie mit Betablockern. Was ihr Arzt jedoch nicht wusste: Bei der angeblich gestressten Dame handelte es sich in Wahrheit um eine Reporterin. Mit versteckter Kamera befand sie sich auf Recherchetour für „RTL extra“. Anlässlich des Todes von Michael Jackson sollte in dem von Birgit Schrowange moderierten Magazin …

ein Beitrag über Mediakamentenmissbrauch gezeigt werden. Doch der Düsseldorfer Arzt setzte sich zur Wehr – mit Erfolg!

Nach Ausstrahlung der Sendung am 26. Juni forderte er umgehend eine Unterlassungserklärung.

Obwohl Stimme und Aussehen des Arztes in der Sendung verfremdet worden waren, bekam der Mediziner Recht. Zu einer weitergehenden Erklärung, in der sich der Sender verpflichten sollte, auch künftig keine Aufnahmen mehr in der Praxis des Arztes zu machen, war der Sender jedoch nicht bereit. Daraufhin erwirkte der streitbare Mediziner nun beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, in der RTL untersagt wird, heimlich in der Praxis des Klägers zu drehen. Andernfalls droht dem Sender eine Ordungsstrafe von bis zu 250000 Euro. Mit dieser Entscheidung wurde nun eine Diskussion um das Ende der „versteckten Kamera“ losgetreten.

Schließlich ist die verdeckte Recherche nicht erst seit Günter Wallraff ein klassisches Handwerkszeug des Journalismus. Bei RTL freilich will man nicht von einem Präzedenzfall sprechen: „Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten“, ließ eine Sprecherin des Senders verlauten. Weitergende rechtliche Schritte sind also zu erwarten.

Quelle: Hamburger Abendblatt 22. Juli 2009