Mit der Frage, ob Ärzte ungewollt angelegte Profile (Zwangslistung) auf Jameda dulden müssen, haben sich kürzlich erneut drei Landgerichte beschäftigt und zugunsten der Kläger entschieden. Durch diese Urteile werden die Rechte der Mediziner gestärkt.
Lesen Sie hierzu den Artikel im Ärzteblatt:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=16&aid=208521&s=zwangslistung