Ab 01.01.2013 werden die Rundfunkgebühren neu geregelt. Künftig wird die Anzahl der Praxismitarbeiter über den Tarif entscheiden. Auch die bisherige Regelung, wonach Privatfahrzeuge des Inhabers mit Radio gebührenpflichtig sind, wird sich ändern. Lesen Sie hierzu: Neues zur GEZ-Gebühr in der Zahnarztpraxis
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