Urteil zur GOZ 2197 ((adhäsive Befestigung)

Für alle, die sich im Jahr 2012 über die quasi Absenkung des Honorars im Bereich Compositefüllungen um rund die Hälfte geärgert haben, ist es zwar nur ein kleiner Trost, aber immerhin:

Das Amtsgericht Bonn hat im Urteil vom 28.07.2014 festgestellt, dass eine Berechnung der Position GOZ 2197 (adhäsive Befestigung) …

neben der Position GOZ 2120 (mehr als 3-flächige Compositefüllung mit Adhäsivtechnik) möglich ist.

Link zur Urteilsbegründung: Aktenzeichen 116 C 148/13 AG Bonn

Daraufhin hat die BZÄK ihren Kommentar zur GOZ geändert und veröffentlicht.

Hier ist die neue Fassung der GOZ vom 01.10.2014 (Quelle BZÄK): 

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)