Jameda in der Kritik

Zunehmend lauter wird die Kritik am Bewertungsportal Jameda. Dies liegt nicht allein an der Tatsache, dass man bei Jameda Ärzte bewerten kann. Vielmehr wird kritisiert, dass Ärzte sich dort mit sogenannten „Paketen“ einkaufen können. Ein Beispiel: Das „Platin-Premium-Paket“ gibt es für schlappe 139 Euro pro Monat – inklusive Mehrwersteuer sind dies rund 1.900 Euro pro Jahr. 

Diese Zahlungen führen nun dazu, dass zahlende Ärzte offenbar bevorzugt werden. Dies ergaben aktuell Recherchen von Reportern der ZEIT. Zitat aus der ZEIT-Online vom 17.01.18: „Sonderbarerweise haben zahlende Ärzte so gut wie keine schlechten Noten, und 95 Prozent ihrer Noten sind Einsen.“

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Lesen Sie dazu auch den Kollegenkommentar von Dr. Peter Gorenflos vom 12.02.18:

Die Beteuerungen Jamedas, man würde Bewertungen von Kunden und Portal-Zwangsteilnehmern nach den gleichen Kriterien veröffentlichen, ist offensichtlich Augenwischerei. Man stelle sich vor, zahlende Kunde hätten die schlechteren Noten: das Portal wäre nach spätestens zwei Quartalen insolvent. Wären die Bewertungs-Durchschnitte identisch, würde es 4 Quartale bis zur Insolvenz dauern. Aber selbst wenn es der höheren Aufmerksamkeit oder den schönen Portraitfotos der Kunden zu verdanken wäre, dass diese die besseren Bewertungs-Durchschnitte erzielen, wäre es immer noch völlig inakzeptabel, ein Portal zuzulassen, bei welchem zahlende Kunden besser abschneiden, als nicht zahlende Ärzte oder Zahnärzte, die laut BGH-Urteil von 2014 keine Option zur Profil-Löschung haben. …

 Die „Systemarchitektur“, das Geschäftsmodell des Kombinations-Portals Jameda – man kombiniert Werbung mit Bewertung – legt einen ganz anderen Verdacht nahe. Man manipuliert nicht die Bewertungen, sondern die Bewertungs-Durchschnitte, indem man bei Kunden schlechte Bewertungen behindert oder auf Kritik hin schnell entfernt. Bei den Zwangsteilnehmern sind schlechte Bewertungen erwünscht und man entfernt sie nur zögerlich oder gar nicht, wenn der Betroffene Einspruch erhebt. Denn es ist die Diskrepanz der Bewertungs-Durchschnitte zugunsten der Kundschaft, die das Geschäft profitabel macht, neue Kunden generiert, Zwangsteilnehmer unter Druck setzt, „überzulaufen“. Cui bono?! Alle weiteren Maßnahmen, Online-Terminvergabe oder Video-Sprechstunde, sind nur ein Ablenkungsmanöver, denn im Klartext geht es um nichts Geringeres als um unlauteren Wettbewerb und der steht laut UWG unter Strafe. Das BGH-Urteil von 2014 hat den Kombinations-Charakter des Jameda-Portals, Werbung und Bewertung, unberücksichtigt gelassen und damit unbeabsichtigt eine Lizenz zum unlauteren Wettbewerb erteilt.

Am 20. Februar kann der Bundesgerichtshof einen neuen Weg einschlagen. Es stellen sich zwei Fragen. 1.) Die Frage nach dem Schaden, der durch Jamedas Geschäfts-Praktiken entstanden ist. Wenn bei einem Gesundheits-Budget von ca. 250 Milliarden Euro pro Jahr durch Abwerbung von Patienten vorsichtig geschätzt nur ein halbes Prozent Schaden angerichtet wurde, dann beläuft sich die Gesamtsumme nach zehn Jahren auf 12,5 Milliarden Euro. Da Jameda zur Burda-Gruppe gehört, die durch die Kooperation mit der Huffington Post auch in den USA aktiv ist, könnten die zuständigen Kammern eine US-Sammelklage einreichen, um dann einen Fond für die betroffenen Praxen einzurichten. 2.) Weshalb haben BÄK und KBV 2010 in einem „Clearingverfahren Arztbewertungsportale“ Jameda gute Noten erteilt, statt vor den absehbaren Folgen eines Kombinationsportals zu warnen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Brannte das Haus noch nicht genug, um die Feuerwehr zu holen? Hatte man Angst vor einem internen Konflikt?

Spitzenfunktionäre der Ärzte- und Zahnärzteschaft sitzen und saßen im Aufsichtsrat der Apotheker- und Ärztebank, welche seit vielen Jahren durch Focus Money Top-Rankings erhält. Diese einflussreiche und auflagenstarke Zeitschrift gehört genauso zur Burda-Gruppe wie Jameda. Gibt es einen Deal? Gibt es einen Interessenkonflikt? Jedenfalls wird es Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen, dem Spuk ein Ende zu bereiten und Fairness und Kollegialität wiederherzustellen. Dafür brauchen wir auch den Bundesgerichtshof, der am 20. Februar 2018 – hoffentlich – zu einer Neueinschätzung der Angelegenheit kommt.
Dr. Peter Gorenflos, 10551 Berlin, Turmstraße 73

Quellen: 
https://www.jameda.de/premium/bestellen/bestellen.php
http://www.zeit.de/2018/04/jameda-aerzte-bewertungsportal-profile-bezahlung

Foto: Screenshot (Jameda-Seite)