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ECLIGNER GEHT AN DEN START

Alignersysteme etablieren sich im Therapiespektrum der Kieferorthopäden.  Nun geht ein neues Aligner-System an den Start. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung von eCligner-Suisse …

 

Sichtbar schönere Zähne dank unsichtbaren Schienen

Das Schienensystem eCligner setzt bei der Korrektur von Zahnfehlstellungen neue Massstäbe: Kurze Behandlungszeiten, hoher Tragkomfort und unerreichte Transparenz sind Vorteile, die gerade erwachsene Patienten zu schätzen wissen. Dank einer speziellen Software und der Betreuung durch einen Kieferorthopäden ist die Anwendung in der Zahnarztpraxis denkbar einfach.

Alignersysteme (zu deutsch Begradigungssysteme) haben sich für Zahnkorrekturen bereits in den 90er-Jahren als Alternativen zu herkömmlichen Spangen durchgesetzt und werden heute von weltweit 11 Millionen Anwendern genutzt, darunter beispielsweise auch von bekannten Schauspielern. Die neue, vom südkoreanischen Kieferorthopäden Prof. Dr. TaeWeon Kim entwickelte Technologie eCligner setzt nun die Reihe an Vorteilen, die mit Schienensystemen verbunden sind, weiter fort: Es verwendet Schienen unterschiedlicher Schichtdicke, was den biologischen Umbau der Zähne aktiviert und zu einem optimalen Behandlungserfolg führt.

Höchste Passgenauigkeit

In einem ersten Schritt fertigt der Zahnarzt in seiner Praxis einen Kieferabdruck seines Patienten an, um daraus ein Gipsmodell herzustellen. Je nach Notwendigkeit werden diese Modelle durch Röntgenaufnahmen ergänzt. Daraufhin digitalisiert eCligner in der Schweiz oder Deutschland mittels Scan die Zahnmodelle und allfällige Bildaufnahmen, um daraus von einem Kieferorthopäden einen detaillierten Behandlungsplan inkl. digitaler Behandlungssimulation erstellen zu lassen, den der Zahnarzt über die Website von eCligner abrufen kann. Dies ermöglicht ihm, das Ergebnis der Behandlung bereits im Vorfeld mit seinem Patienten in der Praxis zu besprechen und je nach dessen Wünschen anzupassen.

Ist der Behandlungsplan einmal festgelegt, stellt eCligner in Seoul die notwendigen Schienensätze à je drei Schienen her, wobei die vollständige Digitalisierung aller Daten höchste Passgenauigkeit gewährleistet, und liefert sie an den Zahnarzt. Dies erfolgt ungefähr sechs bis acht Wochen nach dem Einsenden der Daten an eCligner. Im Schnitt benötigt ein Patient sieben Sätze, wobei die individuelle Anzahl von der Art der gewünschten Korrektur abhängig ist. Als weltweite Innovation besteht bei eCligner jeder Satz aus einer weichen, einer mittelharten und einer harten Schiene, die in dieser Reihenfolge je eine Woche getragen werden. Der Beginn mit einer weichen Schiene gewöhnt Kiefer und Zähne sanft und mit nur geringem Druck an die Korrektur, die mit den beiden härteren Schienen weiter fortgesetzt wird. Am Schluss der Behandlung, deren korrekter Ablauf mit regelmässigen Kontrollterminen sichergestellt wird, erfolgt eine Stabilisierung mit einer speziellen Schiene.

Schnelle Resultate

Für den Patienten bietet eine Zahnkorrektur mit der Technologie von eCligner zahlreiche Vorteile: Er kann noch vor Behandlungsbeginn das Endresultat mitbestimmen und profitiert von der einfachen Handhabung der Schienen. Diese lassen sich in Sekundenschnelle einsetzen und entfernen und können bequem mit der Zahnbürste gereinigt werden. Weil sie aus Kunststoff gefertigt wurden, sind sie zudem so leicht, dass sie kaum zu spüren sind. Ihre beste Eigenschaft dürfte aber ihre hohe Transparenz sein, dank der die Schienen auch tagsüber getragen werden können, ohne dass dies Arbeitskollegen, Freunden oder Bekannten auffällt. Umso sichtbarer ist dafür das Resultat, das sich aufgrund der unterschiedlichen Schichtdicke der Schienen erst noch rascher zeigt als bei der Verwendung von Konkurrenzprodukten. Mit anderen Worten: Noch nie war es so leicht, zu einem strahlenden Lächeln zu kommen.

Neue Kunden gewinnen

Zahnärzten eröffnet die Behandlung mit dem Schienensystem eCligner die Möglichkeit, neue Kundensegmente zu erschliessen. Während die Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Jugendlichen gang und gäbe ist, scheuen Erwachsene aus ästhetischen Gründen gerne davor zurück. Die hohe Transparenz von eCligner macht Schluss mit solchen Vorbehalten und weiss mit weiteren Patientenvorteilen wie hohem Tragkomfort und schneller Behandlungszeit zu punkten. Dabei ist die Verwendung der neuen Technologie von eCligner denkbar einfach: Nach einer freiwilligen, wenn auch empfohlenen eintägigen Schulung, bei welcher der Umgang mit dem Produkt gelehrt wird und anhand zahlreicher Anwenderbeispiele das gesamte Leistungsspektrum von eCligner aufgezeigt wird, erhalten die Teilnehmer eine kostenlose Software, mit der sie die einzelnen Arbeitsschritte ausführen können. Weil die Daten jedes einzelnen Patienten von einem erfahrenen Kieferorthopäden ausgewertet werden, eignet sich das Schienensystem eCligner nicht nur für ausgebildete Kieferorthopäden, sondern auch für alle Zahnärzte mit kieferorthopädischer Erfahrung.

Pressemitteilung zur neuartigen Zahnkorrektur mit eClignerBern, 15. Dezember 2011

Fotos: eCligner

Mehr Infos:
www.ecligner.ch
www.ecligner.de
www.ecligner.at

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TEST: DIGORA VERSUS VISTASCAN

In diesem Test soll die Bildqualität von zwei Speicherfoliensystemen unterschiedlicher Generationen untersucht werden. Eines der ersten Speicherfoliengeräte war das Digora von Gendex. Das Gerät ist aus dem Jahr 1995 und verfügt über eine Auflösung von ca. 7 Linienpaaren/mm (zum Vergleich: konv. Röntgen ca. 14 LP). Das Resultat kann man anhand dieser Bitewing-Aufnahme erkennen:

 Digora

Die Auflösung erscheint im Vergleich zum konventionellen Röntgen deutlich schwächer, dafür ist ein „Spielen“ mit Kontrast und Helligkeit möglich. Beim Digora scheinen keine kontrastverstärkenden Filter im Einsatz zu sein.

Zum Vergleich nun eine etwas später geschossene Aufnahme mit dem Vistascan mini von Dürr-Dental. …

Die moderne, heutige Anlage arbeitet standardmäßig mit einer Auflösung von 20 Linienpaaren/mm auch wenn das Gerät rein technisch schon für 40 LP ausgelegt ist. Nur die Speicherfolien sind in ihrer Entwickung noch nicht so weit!

 

Das Bild erscheint im Vergleich zur Digora-Aufnahme deutlich schärfer. Allerdings wird vom System auch ein nachschärfender Filter benutzt:

Vistascan

Die klinische Relevanz der unterschiedlichen Auflösungen ist in den meisten Fällen von untergeordneten Bedeutung. Ein Nachteil sind die filterbedingten dunklen Ränder um die hellen Bereiche. Hier besteht eine Verwechselungsgefahr mit kariösen Prozessen. In speziellen Fällen aber, wo es um Details geht, wird offentlichtlich, was sich in 16 Jahren technisch auf dem Gebiet des digitalen Röntgens getan hat.

Beispiel eines parapulpären Stiftes, einmal „ohne“ und einmal mit Gewinde:

 Digora

 Vistascan

Fazit: Die technischen Verbesserungen sind klar zu erkennen, die klinischen Vorteile hingegen sind in der Regel nicht relevant. Auf den Einsatz von Filtersystemen sollte der Anwender hingewiesen werden. Zudem wäre eine leichtere Abschaltmöglichgkeit wünschenswert.
Zum Preis: Digora kostete 1995 ca. 25.000 DM, das Dürr Vistascan mini kommt aktuell auf rund 8500 Euro (jeweils brutto)

Text und Bild: Dr. Frank Exner, Konstanz, www.der-zahnarzt.net

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„PREISE WIE VOR 24 JAHREN“

Die letzte Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt genau 24 Jahre zurück. Die geplante GOZ-Novelle der Bundesregierung lässt den zwischenzeitlichen Anstieg des Preisniveaus und höhere Kosten der Zahnarztpraxen völlig unberücksichtigt.

BZÄK-Präsident Dr. Engel

Am 22. Oktober 1987 wurde die GOZ erstmals veröffentlicht. Fast ein Viertel Jahrhundert später wurde jetzt von der Bundesregierung eine GOZ-Novelle vorgelegt. Zwar sind hier punktuelle Verbesserungen vorgenommen worden – etwa beim Bürokratieabbau oder in Richtung mehr Transparenz im Verhältnis Zahnarzt, Patient und Versicherungsträger. Allerdings hat sich die Zahnmedizin in dieser Zeit auch immens weiter entwickelt. Wissenschaftlicher Fortschritt, höhere Qualität und damit verbundene höhere Behandlungskosten werden durch die geplante GOZ-Novelle aber keineswegs abgebildet.

„Mehr Prävention, aufwändigere Technologien sowie hochwertigere Füllungen und Zahnersatz stellen völlig neue Herausforderungen an eine moderne Gebührenordnung, als es 1987 der Fall war. Nicht nur an uns Zahnmediziner, sondern auch an eine umfassende Neubewertung der Behandlungskosten. Diesem Anspruch wird der Entwurf der Bundesregierung nicht gerecht. Einem zahnmedizinischen Realitätstest 2011 hält eine solche GOZ-Novelle daher nicht stand“, stellt BZÄK-Präsident Dr. Engel hierzu fest.

Besonders wird seitens der deutschen Zahnärzteschaft kritisiert, dass der so genannte GOZ-Punktwert – wichtig für die Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen – nach Plänen der Bundesregierung nach über zwei Jahrzehnten konstant bleiben soll. In der GOZ von 1987 betrug der Punktwert 11 Pfennige. Mit der neuen GOZ soll der Zahnarzt 5,62421 Cent berechnen können. Das Einzige, was sich somit nach 24 Jahren für den Berufsstand der Zahnärzte geändert hat, ist die Währung.

Während der Punktwert seit 1987 eingefroren bleibt, sind die Preise für Strom, Benzin und Nahrungsmittel in Deutschland immens gestiegen. Zusätzlich haben die Personal- und Sachkosten in den Zahnarztpraxen Jahr für Jahr zugenommen.  Beispiel Hygienekosten: Der immer weiter verbesserte Infektionsschutz für die Patienten in deutschen Zahnarztpraxen ist mit erheblichem finanziellem Mehraufwand im Sach- und Personalbereich verbunden. Allein im Zeitraum 1996 bis 2006 sind diese Kosten in den Zahnarztpraxen statistisch nachweisbar um über 80% gestiegen.

„Die Bundesregierung will uns mit dieser Novelle nach 24 Jahren Hängepartie eine weitere Nullrunde verschreiben. Alles wurde nachweislich teurer – nur die GOZ soll gleich bleiben. Die betriebswirtschaftliche Realität der Zahnarztpraxen in Deutschland bleibt so völlig unberücksichtigt – trotz expliziter Vorgaben aus dem Zahnheilkundegesetz. Eine qualitativ hochwertige Behandlung für Patientinnen und Patienten nach aktuellem wissenschaftlichem Stand wird damit ad absurdum geführt“, so Dr. Engel.

Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das letzte Wort und kann diesen Entwurf in seinem Beratungen zur GOZ-Novelle im November entsprechend korrigieren. „Die deutsche Zahnärzteschaft wird jetzt gemeinsam mit Patientenvertretern und weiteren Berufsverbänden auf erhebliche Nachbesserungen drängen. Für eine zeitgemäße GOZ und eine zahnmedizinische Versorgung auf hohem Niveau. Das schließt auch ganz klar eine leistungsgerechte Vergütung unseres Berufsstandes über einen realistischen Punktwert ein“,  so der BZÄK-Präsident abschließend.

Quelle: BZÄK

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VERGLEICH GOZ ALT/NEU

Die neue GOZ/neu soll nun ab 01.01.2012 die alte, seit 23 Jahren bestehende GOZ/alt ablösen. Nach 23 Jahren wäre eigentlich zumindest ein Inflationsausgleich zu erwarten gewesen. In einigen Bereichen, wie z. B. im Bereich der Compositefüllungen, dem „täglich Brot der Zahnärzte“, kommt es jedoch durch die Abschaffung der Analogberechnung (GOZ 2150-217) sogar zu massiven Einnahmeausfällen.

Tabellarische Gegenüberstellung von alter und neuer GOZ

Stellungnahme der LZK Rheinland-Pfalz: GOZ 2012- kein Fortschritt

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NEUE GOZ (PDF)

Pressemitteilung vom 21.09.2011 | 16:24
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)
Download der neuen GOZ  
v. 16.09.2011 (Quelle: www.bdiz.de )
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.

Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z.B. bei Kunststofffüllungen).

Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen.

Insgesamt bietet die GOZ-Novelle – bei einem verantwortungsvollen und maßvollen Umgang aller Akteure mit den vorgesehenen Neuregelungen – einen für alle Seiten gangbaren Kompromiss, mit dem der von allen Beteiligten seit langem beklagte Stillstand bei der Überarbeitung des privatzahnärztlichen Gebührenrechts überwunden werden kann.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Weitere Informationen unter: http://www.bundesgesundheitsministerium.de

Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de

Berlin – Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=466712
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