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LIPPENKUNST – KUNSTGENUSS

Lebensfreude pur – raumgreifende Collagen und Mosaike als Blickfang für die Praxis. Der Künstler Gerd Kemmerling beherrscht das Spiel mit Perspektiven und Formen.

Gerd Kemmerlings Mosaike setzen sich aus bis zu über 10000 Einzelbildern, im Fachjargon auch Kacheln genannt, zusammen. Die meisten davon sind vom Künstler eigenhändig fotografiert. Das Gesamtbild schließlich entsteht auf einem Großrechner. Dabei werden verschiedenste Bildbearbeitungs-, Effekt- und Grafikprogramme verwendet. Ein Großteil der Kacheln wird einzeln bearbeitet. Was folgt ist nächtelange Handarbeit bis alle Kacheln ihren vom Künstler gewollten Platz gefunden haben.

Die großformatigen Mosaike erregen auf Ausstellugen höchste Aufmerksamkeit. Sie strotzen vor Lebenslust und Energie und sind für jedermann verständlich. Der Künstler ist in Fachkreisen international bekannt – nicht allein wegen seiner Mosaike.Gerd Kemmerling ist 1947 in Frankfurt geboren. Nach dem Studium von Maschinenbau und Architektur freier Fotograf (u.a. Stern), später zahlreiche Preise und Auszeichnungen als Art Director nahmhafter Werbeagenturen, es folgten  vielbeachtete Bildbände zu Aktfotografie und Reisefotografie, Ausstellungen mit großformatigen Landschaftsölbildern, ab 1995 Regiearbeiten für Werbe- und Industriefilme und schließlich feingliedrige Arbeiten von Microwelten – Mosaiken und Collagen.

Die Bilder sind streng limitiert, nummeriert und jeweils vom Künstler signiert. Standardgröße ist ca. 1,20 x 0,90 m. Auch Sondergrößen sind teilweise lieferbar bis Größe 4,30 x 2,90 m.

Weitere Informationen unter www.lippengk.de

Anfragen unter „art galerie frankfurt – gesellschaft zur vermarktung junger Kunst“, agf@lippengk.de

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FALTENUNTERSPRITZUNG – ABMAHNWELLE MACHT DRUCK

Jung, glatt, schön lautet das Motto. Das Geschäft mit der Faltenunterspritzung auf Gesicht und Dekollete boomt. Doch die Zahnärzteschaft soll nicht daran teilhaben. So jedenfalls besagt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom April diesen Jahres. Und so will es auch eine schweizer Aktiengesellschaft, die derzeit deutschlandweit Zahnärzte über eine Freiburger Kanzlei abmahnen lässt. Betroffen von der aktuellen Abmahnwelle sind Zahnärzte, die auf ihrer Homepage mit Faltenunterspritzungen und Botoxbehandlungen werben. Wie sollen die betroffenen Behandler nun reagieren?

Während es Heilpraktikern erlaubt sein soll, die lukrativen Schönheitscocktails zu verabreichen, sollen zahnärztliche Bemühungen nicht über den Bereich der Lippen hinausgehen dürfen. Etliche Juristen bemängeln das Münster Urteil als nicht zeitgemäß. Sie verweisen darauf, dass die Definition von „zahnärztlicher Tätigkeit“ zu einem Zeitpunkt formuliert wurde, als derartige kosmetische Behandlungen noch Utopie waren. „Zudem sollte der Regelungszweck – nämlich der Schutz des Patienten vor Behandlungen durch unzureichend ausgebildete Personen – nicht außer Acht gelassen werden. Da Zahnärzte im Vergleich zu Heilpraktikern oder fachlich fernliegenden ärztlichen Professionen (z.B. Strahlentherapeuten) fachlich sicher in der Lage sind, die streitgegenständlichen Maßnahmen durchzuführen, besteht kein sachlicher Grund, ihnen im Gegensatz zu den vorgenannten Gruppen die entsprechende Erlaubnis zu versagen und – wie im vorliegenden Fall – sogar anzuraten die Heilpraktikererlaubnis zu erlangen, um so rechtlich sicheres Terrain zu betreten.“, betonen die Fachanwälte Martin Voß und Sabine Warnebier, deren diesbezügliche Klage vor dem VG Münster im April abgelehnt wurde.

Wie aber sollen die aktuell Abgemahnten nun reagieren? Viele Juristen empfehlen, die Abmahnungen auf keinen Fall zu ignorieren, auch wenn die darin erhobenen Forderungen unzureichend begründet oder nicht wettbewerbsgemäß sein sollten. Das Schweizer Unternehmen etwa sei nach eigenen Angaben gar nicht in der Bundesrepublik tätig, sondern agiere hier lediglich über Partner. Was also ist konkret zu tun?
In der aktuellen Zahnarztwoche DZW (Ausgabe 25/1) wird empfohlen, sich unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen und zwar noch bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, die in der Folge zu Zahlungen verpflichtet. Beispielsweise sei die Abgabe einer eigenständig modifizierten Unterlassungserklärung möglich. Hierin solle die Zahlung der Anwaltskosten verweigert werden. Damit sei die Hauptsache erledigt und die Gefahr einer teuren Klage mit hohen Streitwerten aus der Welt. „Eine typische Forumulierung etwa wäre, „geben wir ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einzig und allein zur Wahrung des Rechtsfriedens folgende Unterlassungserklärung ab“. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit über die Abmahnkosten, so muss der Abmahner in dem Verfahren seinerseits nachweisen, dass sein Handeln juristisch korrekt war.“ , so der Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Bonn in DZW (Ausgabe 25/1). Aber auch Kazemi empfiehlt, in dieser Sache unbedingt juristischen Beistand zu suchen. Und wie soll es weitergehen? Kazemi wie auch Voß und Warnebier raten zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Faltenunterspritzungen und ihrer Bewerbung ab. Denn es drohen zudem strafrechtliche Sanktionen – „solange das Zahnheilkundegesetzt den heutigen Begebenheiten noch nicht angepasst oder durch die Rechtsprechung eine zeitgemäße Auslegung vorgenommen wurde.“ (Martin Voß, Sabine Warnebier aus der Zeitschrift EwiR zu &50 InsO 1/11,21 (Kremer), mönigundpartner)

Anette Hildebrandt

 

Quelle: Die Zahnarzt Woche DZW Ausgabe 25/11; moenigundpartner.de

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DENTSPLY ÜBERNIMMT ZITERION-IMPLANTATE


Es bewegt sich was im Markt für Implantate: Die Firma DENTSPLY Friadent aus Mannheim hat  die Keramikimplantatprodukte zit-z und zit-vario z der Firma ziterion GmbH erworben. Damit werden …

die bewährten und klinisch erprobten keramischen Implantate und Komponenten der Firma ziterion ab Juni diesen Jahres durch DENTSPLY Friadent vermarktet.
DENTSPLY Friadent verfügt als einer der Markt führenden und forschenden Implantathersteller über umfassendes Know-how sowie über die entsprechende Forschungs- und Entwicklungspower, um in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Keramikimplantatlinie zu investieren.
Im Laufe der kommenden Monate erfolgt eine schrittweise Eingliederung von zit-z und zit-varioz in das Unternehmen DENTSPLY Friadent und seinen Markenauftritt.
Das bisherige Team der ziterion GmbH übernimmt bei DENTSPLY Friadent die Verantwortung für das keramische Implantatsegment.

Quelle: Ziterion, Fotos: Ziterion

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ARZTNAVI: AOK UND BARMER STARTEN ÄRZTE-BEWERTUNGSPORTAL

Eine neue Ära hat begonnen: Die Krankenkassen AOK und Barmer starten in Kooperation mit dem Projekt „Weiße Liste“ der Bertelsmann Stiftung ein Bewertungsportal für Ärzte im Netz. Das Arztnavi genannte Portal soll als Orientierungshilfe bei der individuellen Arztsuche dienen …

…. Krankenkassenmitglieder können anonym online ihren Arzt nach einem standardisierten, wissenschaftlichen Bewertungsraster beurteilen. Auch Zahnärzte sind im Programm.

Ein digitaler Ärztepranger? Diese Bedenken versuchte man seitens der Kassen durch möglichst viele Vorgaben und Standardisierungen innerhalb der Beurteilungsseiten auszuräumen. So gibt es beispielsweise kein Feld, in dem sich die Patienten frei äußern können. Auch Noten werden nicht vergeben. Vielmehr kreuzen die Versicherten nur auf einer Skala zwischen „trifft voll und ganz zu“ und „trifft überhaupt nicht zu“ ihre Meinung an. Themen sind unter anderem, wie rasch bekommt man einen Termin, hört der Arzt zu und nimmt sich Zeit für Erklärungen, wie sauber ist die Praxis und würde man sie weiterempfehlen.

Der stellvertretende Vorstandschef der Barmer GEK, Rolf-Ulrich Schlenker, nannte den neuen Doktor-Check „ein wunderbares Werkzeug“. Manipulationen würden durch die Registrierung verhindert. Allerdings schränkt die AOK ein: „Die Arztsuche befindet sich in der Aufbauphase. Bisher wurden Versicherte aus Berlin, Hamburg und Thüringen befragt.“ Es ist aber davon auszugehen, dass der Navi demnächst flächendeckend eingesetzt werden wird. Voraussichtlich 2012 könnten sich weitere Kassen an der Checkliste beteiligen.

Künftig lohnt sich also ein Blick in:

AOK-Arztnavi Suche

Foto: AOK

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