Startseite

Slider1
ZAHNARZT-FORUM.INFO
- DAS ORIGINAL

Mit mehr als 240.000 Beiträgen und rund 3.000 Mitgliedern - und täglich werden es mehr!

Slider1 - copy
DAS DISKUSSIONS-FORUM ...

. . . dient dem Austausch unter Zahnärzten, über interessante Behandlungfälle, neue Techniken, Alltagsdinge der Praxisführung, Berufspolitik, etc.

Slider1 - copy - copy
KONS, PROTHETIK, ENDO, ABRECHNUNG, JOBBÖRSE, PRAXENMARKT ...

. . . noch nie war Kommunikation so einfach!

Slider1 - copy - copy - copy
"NEVER PRACTISE ALONE AGAIN!"

Das ist das Motto von zahnarzt-forum.info - für Zahnärzte von Zahnärzten - Mitmachen unter "Forum-Anmeldung."

previous arrow
next arrow

Wir würden uns freuen, auch Sie in unsere Gemeinschaft aufnehmen zu dürfen! Die Mitgliedschaft ist kostenlos. 

Das „zahnarzt-forum.info“ ist eine der größten online-Communities für Zahnärztinnen und Zahnärzte im deutschsprachigen Raum.

BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR MCZAHN

Sie wollten den Markt für Zahnersatz mit Billigangeboten neu aufrollen. „Zahnersatz zum Nulltarif“ war die Geschäftsidee und bescherte der McZahn AG von Beginn an große mediale Aufmerksamkeit. Doch schon zwei Jahre später, 2008, war die Firma insolvent und kam aus den Negativschlagzeilen nicht mehr heraus: Bilanzbetrug, Fälschung und Insolvenzverschleppung wurden dem Zahnersatz-Discounter vorgeworfen. Und auch nachdem sich der Hauptangeklagte Werner Brandenbusch vergangenes Jahr das Leben genommen hatte, gingen die Ermittlungen weiter. Nun wurde vor dem Krefelder Amtsgericht das Urteil gegen einen der Mitbegründer von McZahn gefällt …

 

Achtzehn Monate Haft auf Bewährung lautet das Urteil für Zahnarzt Dr. Oliver Desch. Hinzu kommen 500 Stunden gemeinnützige Arbeit, die der 42jährige abzuleisten hat. Desch waren gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung und Untreue in mehreren Fällen zur Last gelegt worden. Da auf weitere Rechtsmittel verzichtet wird, ist das Urteil rechtskräftig. „Ein mildes Urteil“ in einem „fairen“ Prozess finden viele Sachverständige, wie etwa Carlheinz Swacyna, der den Prozess für DZW (Bericht s. Ausgabe 33-34/11) beobachtete.

2006 hatte der Verurteilte die MCZahn-AG mit drei weiteren Vorstandsmitgliedern gegründet. Als Zahnarzt sollte er das medizinische Know-How in die Firma einbringen. Über kostengünstigen Zahnersatz aus China und mit Hilfe eines Franchise-Systems sollten bis 2009 über 400 Praxen in Deutschlands erstem Dental-Discounter eingebunden sein. Doch mehr als acht wurden es nie. 2008 kam es zur richterlich angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräume und zur Insolvenzabwicklung von McZahn.

Von Beginn an litt die Firma unter chronischer Kapitalunterversorgung. Mitverantwortlich dafür zeichnet sich auch Oliver Desch. Zwar hatte der Zahnmediziner einerseits als Vorstandsmitglied auf sein Gehalt verzichtet und die Überschüsse seiner Praxis in die Firma gesteckt. So griff er andererseits jedoch vielfach für private Zwecke in die Kasse des jungen Unternehmens. McZahn-Gelder kamen etwa für Desch´s Nobelhochzeit auf oder für den edlen Leasingwagen seines Vaters. Die Umleitung von Firmengeldern auf das Privatkonto gingen auch dann noch weiter, als das Unternehmen längst haltlos auf die Insolvenz zuschlitterte. Weil Desch zudem weiterhin Rechnungen und Gehälter zahlte, sollen aus der Insolvenzmasse rund 120000 Euro verloren gegangen sein.

Auch Urkundenfälschung und handfester Betrug werden dem Verurteilten zur Last gelegt: Um nämlich darzulegen, dass der chinesische Zahnersatz deutschen Anforderungen entspricht, mussten der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein sogenannte„Konformitätserklärungen“ vorgelegt werden. Doch diese wurden kurzerhand gefälscht, ein Sachverständiger nur in wenigen Fällen hinzugezogen.

Während des Verfahrens zeigte sich der Angeklagte durchweg geständig und kooperativ. Gleichzeitig entschuldigte er sich auch in Richtung der Investoren. Dies und auch Tatsache, dass Desch nicht vorbestraft ist, führten zu der relativ milden Strafe auf Bewährung, wie das Gericht erklärte. Doch was noch bleibt, ist die Schadenssumme: 850000 Euro – auch dafür muss der Verurteilte gerade stehen.

Quellen: DZW 33-34/1; wznewsline 16.August 2011; rp-online 16.08.11, Foto Pressemitteilung McZahn

Tweet

LIPPENKUNST – KUNSTGENUSS

Lebensfreude pur – raumgreifende Collagen und Mosaike als Blickfang für die Praxis. Der Künstler Gerd Kemmerling beherrscht das Spiel mit Perspektiven und Formen.

Gerd Kemmerlings Mosaike setzen sich aus bis zu über 10000 Einzelbildern, im Fachjargon auch Kacheln genannt, zusammen. Die meisten davon sind vom Künstler eigenhändig fotografiert. Das Gesamtbild schließlich entsteht auf einem Großrechner. Dabei werden verschiedenste Bildbearbeitungs-, Effekt- und Grafikprogramme verwendet. Ein Großteil der Kacheln wird einzeln bearbeitet. Was folgt ist nächtelange Handarbeit bis alle Kacheln ihren vom Künstler gewollten Platz gefunden haben.

Die großformatigen Mosaike erregen auf Ausstellugen höchste Aufmerksamkeit. Sie strotzen vor Lebenslust und Energie und sind für jedermann verständlich. Der Künstler ist in Fachkreisen international bekannt – nicht allein wegen seiner Mosaike.Gerd Kemmerling ist 1947 in Frankfurt geboren. Nach dem Studium von Maschinenbau und Architektur freier Fotograf (u.a. Stern), später zahlreiche Preise und Auszeichnungen als Art Director nahmhafter Werbeagenturen, es folgten  vielbeachtete Bildbände zu Aktfotografie und Reisefotografie, Ausstellungen mit großformatigen Landschaftsölbildern, ab 1995 Regiearbeiten für Werbe- und Industriefilme und schließlich feingliedrige Arbeiten von Microwelten – Mosaiken und Collagen.

Die Bilder sind streng limitiert, nummeriert und jeweils vom Künstler signiert. Standardgröße ist ca. 1,20 x 0,90 m. Auch Sondergrößen sind teilweise lieferbar bis Größe 4,30 x 2,90 m.

Weitere Informationen unter www.lippengk.de

Anfragen unter „art galerie frankfurt – gesellschaft zur vermarktung junger Kunst“, agf@lippengk.de

Tweet

FALTENUNTERSPRITZUNG – ABMAHNWELLE MACHT DRUCK

Jung, glatt, schön lautet das Motto. Das Geschäft mit der Faltenunterspritzung auf Gesicht und Dekollete boomt. Doch die Zahnärzteschaft soll nicht daran teilhaben. So jedenfalls besagt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom April diesen Jahres. Und so will es auch eine schweizer Aktiengesellschaft, die derzeit deutschlandweit Zahnärzte über eine Freiburger Kanzlei abmahnen lässt. Betroffen von der aktuellen Abmahnwelle sind Zahnärzte, die auf ihrer Homepage mit Faltenunterspritzungen und Botoxbehandlungen werben. Wie sollen die betroffenen Behandler nun reagieren?

Während es Heilpraktikern erlaubt sein soll, die lukrativen Schönheitscocktails zu verabreichen, sollen zahnärztliche Bemühungen nicht über den Bereich der Lippen hinausgehen dürfen. Etliche Juristen bemängeln das Münster Urteil als nicht zeitgemäß. Sie verweisen darauf, dass die Definition von „zahnärztlicher Tätigkeit“ zu einem Zeitpunkt formuliert wurde, als derartige kosmetische Behandlungen noch Utopie waren. „Zudem sollte der Regelungszweck – nämlich der Schutz des Patienten vor Behandlungen durch unzureichend ausgebildete Personen – nicht außer Acht gelassen werden. Da Zahnärzte im Vergleich zu Heilpraktikern oder fachlich fernliegenden ärztlichen Professionen (z.B. Strahlentherapeuten) fachlich sicher in der Lage sind, die streitgegenständlichen Maßnahmen durchzuführen, besteht kein sachlicher Grund, ihnen im Gegensatz zu den vorgenannten Gruppen die entsprechende Erlaubnis zu versagen und – wie im vorliegenden Fall – sogar anzuraten die Heilpraktikererlaubnis zu erlangen, um so rechtlich sicheres Terrain zu betreten.“, betonen die Fachanwälte Martin Voß und Sabine Warnebier, deren diesbezügliche Klage vor dem VG Münster im April abgelehnt wurde.

Wie aber sollen die aktuell Abgemahnten nun reagieren? Viele Juristen empfehlen, die Abmahnungen auf keinen Fall zu ignorieren, auch wenn die darin erhobenen Forderungen unzureichend begründet oder nicht wettbewerbsgemäß sein sollten. Das Schweizer Unternehmen etwa sei nach eigenen Angaben gar nicht in der Bundesrepublik tätig, sondern agiere hier lediglich über Partner. Was also ist konkret zu tun?
In der aktuellen Zahnarztwoche DZW (Ausgabe 25/1) wird empfohlen, sich unbedingt anwaltlichen Rat einzuholen und zwar noch bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, die in der Folge zu Zahlungen verpflichtet. Beispielsweise sei die Abgabe einer eigenständig modifizierten Unterlassungserklärung möglich. Hierin solle die Zahlung der Anwaltskosten verweigert werden. Damit sei die Hauptsache erledigt und die Gefahr einer teuren Klage mit hohen Streitwerten aus der Welt. „Eine typische Forumulierung etwa wäre, „geben wir ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einzig und allein zur Wahrung des Rechtsfriedens folgende Unterlassungserklärung ab“. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit über die Abmahnkosten, so muss der Abmahner in dem Verfahren seinerseits nachweisen, dass sein Handeln juristisch korrekt war.“ , so der Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi, Bonn in DZW (Ausgabe 25/1). Aber auch Kazemi empfiehlt, in dieser Sache unbedingt juristischen Beistand zu suchen. Und wie soll es weitergehen? Kazemi wie auch Voß und Warnebier raten zum jetzigen Zeitpunkt von weiteren Faltenunterspritzungen und ihrer Bewerbung ab. Denn es drohen zudem strafrechtliche Sanktionen – „solange das Zahnheilkundegesetzt den heutigen Begebenheiten noch nicht angepasst oder durch die Rechtsprechung eine zeitgemäße Auslegung vorgenommen wurde.“ (Martin Voß, Sabine Warnebier aus der Zeitschrift EwiR zu &50 InsO 1/11,21 (Kremer), mönigundpartner)

Anette Hildebrandt

 

Quelle: Die Zahnarzt Woche DZW Ausgabe 25/11; moenigundpartner.de

Tweet

DENTSPLY ÜBERNIMMT ZITERION-IMPLANTATE


Es bewegt sich was im Markt für Implantate: Die Firma DENTSPLY Friadent aus Mannheim hat  die Keramikimplantatprodukte zit-z und zit-vario z der Firma ziterion GmbH erworben. Damit werden …

die bewährten und klinisch erprobten keramischen Implantate und Komponenten der Firma ziterion ab Juni diesen Jahres durch DENTSPLY Friadent vermarktet.
DENTSPLY Friadent verfügt als einer der Markt führenden und forschenden Implantathersteller über umfassendes Know-how sowie über die entsprechende Forschungs- und Entwicklungspower, um in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Keramikimplantatlinie zu investieren.
Im Laufe der kommenden Monate erfolgt eine schrittweise Eingliederung von zit-z und zit-varioz in das Unternehmen DENTSPLY Friadent und seinen Markenauftritt.
Das bisherige Team der ziterion GmbH übernimmt bei DENTSPLY Friadent die Verantwortung für das keramische Implantatsegment.

Quelle: Ziterion, Fotos: Ziterion

Tweet