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Burda-Ärztesiegel schwankt
Vitamin D für die Zähne?
Dentale Podcasts
Abmahnungswelle wegen Google Fonts
KZBV Jahrbuch 2021 – die Schere öffnet sich weiter!
USA SCHOCKT RAUCHER
Foto: FDA, Lippenkarzinom
So ähnlich könnten bald die Zigarettenschachteln in den USA aussehen. Die FDA (Food and Drug Administration) führt hierfür eine aktuelle Internet-befragung der Bevölkerung durch …
Auf der FDA-Internetseite werden 36 Bilder und Schriftzüge vorgestellt. Die neun besten werden dann ab Ende 2012 die Zigarettenschachteln verzieren. Die Befragung geht noch bis zum 09. Jan. 2011.
In der EU werden bisher nur Warnhinweise in Textform auf Zigarettenschachteln verwendet. Längerfristig sind aber auch in Europa Schockbilder auf den Packungen geplant.
GRÜNER APFEL BLEIBT GESCHÜTZT
Der grüne Apfel bleibt weiterhin als Marke geschützt. Dies bestätigte das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) in einer Entscheidung vom 09.09.2010.
Mehr darüber im Blog von Fachanwalt Schiller
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Facebook ist in aller Munde – nicht erst seit dem Kinostart von „Social Network“. Vor allem bei der jüngeren Generation 20+ ist facebook längst Teil des gesellschaftlichen Lebens. Auch das Zahnarztforum ist jetzt …
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URTEIL ZUM RÜCKBEHALTUNGSRECHT
Ein Patient hat ein Rückbehaltungsrecht, solange der Zahnarzt seine Rechnung nicht erläutert. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf am 29. Juli 2010. Vom Inhalt her bekam der Zahnarzt zwar Recht, die Rechnung war korrekt gestellt. Die Verzugszinsen sind … aber erst ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Zahnarzt seine Rechnungsstellung erläutert hat. Das komplette Urteil können Sie hier einsehen:
Urteil des Landgerichts Düsseldorf AZ 3 O 431/02 v. 29.07.2010
STAHLENBELASTUNG DURCH ZAHNMEDIZIN: 0,2%
Abb.: Prozentualer Anteil der verschiedenen Untersuchungsarten an der Gesamthäufigkeit und an der kollektiven effektiven Dosis 2004 (zum vergrößern bitte Graphik anklicken)
Quelle: www.bfs.de…
Patienten mit einer gewissen Stahlenphobie kann man künftig besser beruhigen, wenn man ihnen den „zahnmedizinischen Anteil“ an der effektiven Gesamtdosis darstellt. Er beträgt, wie in der rechten Graphik ersichtlich, nur 0,2%.
Sollten Patienten auch diese Zahlen anzweifeln, so sollte man auf die Quelle verweisen: Bundesamt für Strahlenschutz