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PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG NICHT ABSETZBAR!

Eine sogenannte Praxisausfallversicherung, durch die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Versicherten die fortlaufenden Kosten seines Betriebes ersetzt werden, gehört dessen Lebensführungsbereich an. Die von der Versicherung erhaltenen Beträge sind daher nicht dem steuerpflichtigen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit hinzuzurechnen …

 

Im Umkehrschluß stellen die Beiträge zu dieser Versicherung keine Betriebsausgaben dar und sind daher auch nicht von der Steuer absetzbar.

Dies hat der Bundesfinanzhof ín einem soeben veröffentlichten Urteil vom 20.05.09 festgestellt. Eine Ärztin hatte wegen eines Unfalls einen Betrag von 220.000 DM von der Praxisausfallversicherung erhalten und nicht als Einnahme versteuert. Offenbar zu Recht! Allerdings wurden die Beiträge zur Versicherung zuvor von der Steuer abgesetzt. Dies war laut Urteil nicht rechtens.

Wird allerdings neben dem privaten Risiko der Erkrankung zugleich das betriebliche Risiko der Quarantäne, also der ordnungsbehörd­lich verfügten Schließung der Praxis, versichert, so kann der hierauf entfallende Teil der Versiche­rungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Quelle: Bundesfinanzhof

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KONJUNKTURPAKET FÜR ZAHNÄRZTE

Man möchte es nicht glauben – aber auch Zahnärzte können von dem Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren. Für die Jahre 2009 und 2010 winken Sonderabschreibungsmöglichkeiten. Zudem hat die Firma Kavo hierzu einen interessanten Steuerrechner auf Excel-Basis entwickelt …

Hier der Wortlaut aus dem Konjunkturpaket:

„Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wird die Bundesregierung befristet für zwei Jahre die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erweitern (durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 €, 175.000 € bzw. 200.000 €).“

„Sonderabschreibungen können in Höhe von 20 % für ein Wirtschaftsgut in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem es angeschafft oder hergestellt wird. Alternativ kann die 20 %ige Abschreibung über einen 5-Jahreszeitraum verteilt werden. Die Sonderabschreibung ist zusätzlich zur parallel eingeführten degressiven Abschreibung möglich. Das bedeutet, dass im ersten Jahr bis zu 45 % abgeschrieben werden können.“

„Die Regelung ist auf die Jahre 2009 und 2010 befristet.“

Quelle: Bundesregierung

 

Die Firma KaVo stellt Zahnärzten ein Excelprogramm zur Verfügung, mit dem die vorgezogene Steuereinsparung berechnet werden kann:

Excel-Kalkulator hier downloaden (27 kb) –> 

Quelle: KaVo

(für die externen Links sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich)

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PRAXISDESIGN AUF WÄNDEN

Der österreichische Grafiker und Maler Wolfgang Hametner bietet eine außergewöhnliche
Innenraumgestaltung: Mit seinem Projekt „MYWALL“ schafft er …

mittels grafisch hochwertig illustrierter Wände eine einzigartige Atmosphäre. Die individuell gestalteten Illustrationen und Malereien geben einer Wand im Behandlungsraum, Flur oder Eingangsbereich der Praxis genau jenen Pepp, den Bilder oder Tapeten einfach nicht erreichen.

„Die Unverwechselbarkeit eines Raumes macht seinen Erinnerungswert aus“ sagt Hametner, „und die
Möglichkeit, genau die Umgebung kreativ zu gestalten, in der man die meiste Zeit verbringt, ist eine Menge wert.“
Ein Klima der Entspannung muss nicht ausschließlich mittels altgedienter Topfpflanzen erzeugt werden. Ein Klima der Konzentration bedeutet nicht, dass alle Wände weiß sein müssen.
Kunst rund um die Uhr

Hametner: „Mit MYWALL hat jeder die Gelegenheit, ein künstlerisches Statement zu kreieren: die Motive
werden gemeinsam besprochen und entweder aus einem vorhandenen Set ausgewählt oder nach ausführlichen
Gesprächen“  vom Künstler entworfen und ausgearbeitet.
Die künstlerisch gestaltete Fläche des Wohnraums oder Büros ist ein Blickfang, ein „Wow, mal was anderes,
gefällt mir-Erlebnis“; eine individuelle Art und Weise, Kreativität zu zeigen.

„Wohnen mit Stil“ bedeutet vor allem, den eigenen Stil einzubringen, die eigenen Vorstellungen zu verwirklichen, das eigene „Besondere“ um sich zu haben.
Und leistbar ist MYWALL allemal: vom Erstgespräch bis zur Realisierung sind in der Regel nicht mehr als 1.099 Franken zu berappen.

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PIKANT! – SCHMIDTS DIENSTWAGEN GEKLAUT

Wie bild.de meldet, wurde der Dienstwagen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in ihrem Spanienurlaub gestohlen. Offensichtlich wurde das Fahrzeug mit Chauffeur nach Spanien transportiert, um dort für Veranstaltungsfahrten zu dienen. Haushaltsausschuss und Bund der Steuerzahler verlangen Aufklärung … >>mehr:bild.de

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PRAXISVERBOT FÜR RTL

Die Frau klagte über Stress und verlangte eine Therapie mit Betablockern. Was ihr Arzt jedoch nicht wusste: Bei der angeblich gestressten Dame handelte es sich in Wahrheit um eine Reporterin. Mit versteckter Kamera befand sie sich auf Recherchetour für „RTL extra“. Anlässlich des Todes von Michael Jackson sollte in dem von Birgit Schrowange moderierten Magazin …

ein Beitrag über Mediakamentenmissbrauch gezeigt werden. Doch der Düsseldorfer Arzt setzte sich zur Wehr – mit Erfolg!

Nach Ausstrahlung der Sendung am 26. Juni forderte er umgehend eine Unterlassungserklärung.

Obwohl Stimme und Aussehen des Arztes in der Sendung verfremdet worden waren, bekam der Mediziner Recht. Zu einer weitergehenden Erklärung, in der sich der Sender verpflichten sollte, auch künftig keine Aufnahmen mehr in der Praxis des Arztes zu machen, war der Sender jedoch nicht bereit. Daraufhin erwirkte der streitbare Mediziner nun beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung, in der RTL untersagt wird, heimlich in der Praxis des Klägers zu drehen. Andernfalls droht dem Sender eine Ordungsstrafe von bis zu 250000 Euro. Mit dieser Entscheidung wurde nun eine Diskussion um das Ende der „versteckten Kamera“ losgetreten.

Schließlich ist die verdeckte Recherche nicht erst seit Günter Wallraff ein klassisches Handwerkszeug des Journalismus. Bei RTL freilich will man nicht von einem Präzedenzfall sprechen: „Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten“, ließ eine Sprecherin des Senders verlauten. Weitergende rechtliche Schritte sind also zu erwarten.

Quelle: Hamburger Abendblatt 22. Juli 2009

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