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Zahnärzte leben gefährlich

Wer es schon immer ahnte – jetzt ist es amtlich, zumindest in Amerika: Der Job des Zahnarztes und seines medizinischen Fachpersonals ist einem besonders hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt. Dentisten leben einer Studie zufolge gefährlicher als etwa Aufzugsmonteure, Bergbau-Maschinisten oder Thanatologen (Einbalsamierer in Bestattungsunternehmen) …

… Dies ergab zumindest eine großangelegte amerikanische Datenanalyse von 974 Berufsgruppen. Demnach rangieren Zahnärzte in Punkto Gesundheitsgefahren auf Rang eins – dicht gefolgt von Flugbegleitern, Anästhesisten und Veterinären.

Um ein Ranking der potentiell ungesündesten Jobs von Amerika aufzustellen, hat der „Business Insider“ die Daten einer großen Jobplattform (Occupational Information Network) einer aufwändigen Analyse unterzogen. Sechs Gesundheitsrisiken in 974 Berufsgruppen fanden hierbei besondere Beachtung: Die Potentielle Gefahrenlage durch Schadstoffstoffe, Ansteckung von Krankheiten, mögliche Strahlungsgefährdung, gefährliche Bedingungen, Risiken durch Verbrennungen und Verletzungen sowie die allgemeine Dauer des Sitzens bei der Ausübung eines Berufs.

Mehr über die Datenerhebung und die Ergebnisse des Berufe-Rankings erfahren Sie hier: http://uk.businessinsider.com/the-most-unhealthy-jobs-in-america-2015-11?r=US&IR=T

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IPad und Kaffeemaschine für den Zahnarzt?

Wettbewerbszentrale warnt Dentalhandel vor Verstößen gegen das Zuwendungsverbot …

 

Das Landgericht Köln hat einen Hersteller von Dentalerzeugnissen zur Unterlassung verurteilt, der Zahnärzten beim Bezug von Dentalprodukten, etwa Implantaten, ein kostenloses iPad inklusive Software angeboten hatte (LG Köln, Urteil vom 22.05.2014, Az. 31 O 30/14). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung die Berufung beim Oberlandesgericht Köln zurücknahm. Dem Zahnarzt wurde das Angebot mit einer Beispielsrechnung schmackhaft gemacht, auf der der Listenpreis für die jeweiligen Dentalprodukte, für das iPad und einen Software-Gutschein aufgeführt worden waren. Der Endpreis stimmte aber exakt mit dem Preis für die Implantate überein, so dass im Ergebnis iPad und Software im Wert von über 1.000,00 € nicht berechnet wurden. Derartige Zuwendungen verbietet § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Die Vorschrift will eine unsachliche Beeinflussung des Abnehmers verhindern. Geschenke für Ärzte sind nur dann zulässig, wenn sie „zur Verwendung in der ärztlichen, tierärztlichen oder pharmazeutischen Praxis bestimmt sind“. Das Unternehmen hatte sich auf diesen Ausnahmetatbestand berufen und vorgetragen, es handele sich bei dem iPad und der Software um Verkaufshilfen, bei denen die Werbung bzw. die Absatzförderung gegenüber den Patienten im Mittelpunkt stünde. Das Gericht sah das anders: Es wies darauf hin, dass es sich bei dem Tablet um einen hochwertigen Gebrauchsgegenstand im Wert von über 700,00 € handele, der ohne Weiteres auch außerhalb der Präsentation der Implantate gegenüber den Patienten einen erheblichen Nutzen biete.

Es handelt sich bei der Werbeaktion im Übrigen um keinen Einzelfall. Die Zugabe etwa eines iPhone 6 ist nicht unüblich. Häufig hat der Zahnarzt aber auch je nach Vorliebe und Bestellwert die Wahl zwischen Zalando- oder Douglas-Gutscheinen, einem Smartphone oder einer Kaffeemaschine. Aber auch einen Plüschteddy der Firma Steiff hat die Wettbewerbszentrale bereits als unzulässige Zugabe abgemahnt. Das Argument, der Teddy sei für die kleinen Patienten im Wartezimmer gedacht, überzeugte nicht. Denn die Werbegabe muss dazu bestimmt sein, im Rahmen der ärztlichen Behandlungstätigkeit Verwendung zu finden. In allen Fällen wurden Unterlassungserklärung abgegeben.

§ 7 Absatz 1 Satz 1 HWG verbietet im Übrigen nicht nur die Abgabe, sondern auch die Annahme seitens der Ärzte oder Zahnärzte. Angesichts der klaren Rechtslage und des jüngst vom Bundesjustizministerium vorgelegten Anti-Korruptionsgesetzes für das Gesundheitswesen rät die Wettbewerbszentrale nachdrücklich von derartigen Aktionen ab.

Text: www.wettbewerbszentrale.de

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Danaher – Der neue dentale Gigant

Obwohl in Europa nur die Wenigsten die Danaher Corporation kennen, ist der Konzern kürzlich zum weltweit größten Dental-Konzern aufgestiegen. Damit hat er die bisherige Nummer 1, Dentsply, abgelöst hat. Dieser Wechsel an der Spitze wurde möglich, da der Danaher Konzern Ende 2014 den schweizer Implantat-Hersteller Nobel Biocare übernommen hat …

Zu den bekannteren Besitztümern von Danaher gehören Kerr und die ehemals schwäbische KAVO. Insgesamt verfügt der Mischkonzern über 400 (auch nicht dentale) Firmen weltweit und über mehr als 63.000 Mitarbeiter.

Mit der Nobel-Biocare-Übernahme durch Danaher hat sich zudem auch die Konsoldierungswelle der Implanthersteller weiter fortgesetzt. Die geschätzte Zahl von Implantatanbietern wird auf etwa 300 geschätzt. Zuletzt wurde die brasilianische Neodent von Straumann übernommen. Und die amerikanische Biomet 3i und Zimmer sind dabei zu fusionieren. Einige Implantatsysteme, wie Ankylos, Frialit und Astra wurden zuvor von Dentsply übernommen. Laut NZZ beherrschen damit die 5 größten Implantathersteller bereits fast drei Viertel des globalen Implantatmarkts.

Im Jahr 2014 waren die Marktführer Straumann, vor Nobel Biocare, Dentsply, Biomet 3i sowie Zimmer. Durch die jüngsten Übernahmen wird sich für das Jahr 2015 eine neue Konstellation ergeben. Mit im Spiel wird dann die Danaher Corporation sein.

Quellen: Moneycab, Wikipedia, NZZ

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IDS-News 2015

Alle zwei Jahre öffnet die Weltleitmesse der Dentalbranche in Köln ihre Tore: Die Internationale Dentalschau. Am 10. März ist es wieder soweit. Mit einem Rekordergebnis von über 125.000 Besuchern aus 149 Ländern konnte man 2013 aufwarten. Damit ist die IDS zunehmend international ausgerichtet. Ein Bummel durch die endlosen Gänge ist inspirierend und spannend zugleich. Innovationen aus der Branche locken zuhauf.
Was gibts Neues?
Zum Beispiel: O-TIS, die integrierte Online-Terminvergabe – Patienten können sich damit via Internet jederzeit bestimmte Zahnarzttermine selbst vergeben.

Terminvergabe kostet Zeit. O-TIS, eine Gemeinschaftsentwicklung der Firma EVIDENT mit dem Rechenzentrum iisii solutions, schafft neue Freiräume und gibt den Patienten die Möglichkeit, sich bestimmte Kennenlern- oder Routinetermine selbst zu vergeben. An 7 Tagen pro Woche, rund um die Uhr.

Die Terminsuche ist interaktiv, die Praxis muss also keine Blöcke für die Online-Vergabe vorhalten. Terminwahl, -bestätigung, -erinnerung sowie eine mögliche Umdatierung seitens des Patienten laufen im Hintergrund, ohne dass die Rezeption einen Finger rühren muss. Die Praxis konfiguriert in der Praxissoftware, welche Termine bei welchen Behandlern online gebucht werden können. Vor Missbrauch sind die Praxisnetzwerke sicher, zumal die Interaktion nicht direkt, sondern über das Rechenzentrum iisii solutions stattfindet.

Auch was die Umsetzung des Patientenrechtegesetzes angeht, kommen aus Bad Kreuznach wieder intelligente Lösungen, die rechtliche Anforderungen und rationelles Praxismanagement unter einen komfortablen Hut bringen.

Weil laut Gesetz die Behandlungsdokumentation wenn, dann nur komplett nachvollziehbar geändert werden darf, führt EVIDENT ein Freigabesystem ein. Der Anwender kann individuell eine „Karenzzeit“ definieren, nach der eine Änderung der Eintragungen dokumentiert wird. Dies kann wahlweise sofort, manuell oder automatisch nach Ablauf dieser Zeit „freigegeben“ werden. Damit ist der Dokumentationsprozess rechtskonform lückenlos.

Ändert die Praxis eine Leistungseingabe vor der erfolgten Freigabe, z.B. während der Karenzzeit, bleibt alles wie gehabt. Nach dieser Zeit steht sowohl die ursprüngliche, als auch die korrigierte Eingabe in der Karteikarte. So kann jeder Anwender selbst auf smarte Weise festlegen, wie er die Umsetzung geltenden Rechts mit seiner Praxisorganisation und dem gewünschten Maß an Rechtssicherheit in Einklang bringt.

Trotz des hohen Entwicklungsaufwandes liefert das Unternehmen diese neue Funktion kostenfrei im Rahmen der Softwarewartung. Innovatives und Bewährtes demonstriert die EVIDENT GmbH auf der IDS in Gang O an Stand 030 in Halle 11.2.

Quelle: EVIDENT GmbH 

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